Gehalt

Welche Steuerklasse passt zu mir?

Steuerklasse 1 bis 6 verständlich erklärt – inklusive typischer Effekte auf das Netto.

Steuerklasse I: Alle Ledigen, Geschiedenen oder dauerhaft Getrenntlebenden ohne Kinder. Der Standard für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland.

Steuerklasse II: Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Bringt gegenüber SK I monatlich ca. 100–150 € mehr Netto.

Steuerklasse III und V: Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. III hat den niedrigsten Lohnsteuerabzug (für den Besserverdienenden), V den höchsten (für den Geringerverdienenden). III/V lohnt sich bei deutlichem Einkommensunterschied (min. 60/40).

Steuerklasse IV: Standard für Verheiratete. Beide zahlen ähnlich viel Lohnsteuer wie Ledige – fair bei ähnlichem Einkommen. Mit Faktor-Methode kann das monatliche Netto noch optimiert werden, ohne Nachzahlung beim Jahresausgleich zu riskieren.

Steuerklasse VI: Für Zweit- und Drittjobs. Hier gibt es keinen Grundfreibetrag, weshalb der Abzug sehr hoch ist. Wer einen Minijob nebenher hat, bleibt oft bei der pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber.

Achtung bei Elterngeld: Das Elterngeld orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Wer kurz vor der Elternzeit von IV auf III wechselt, erhöht das Netto und damit die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Das ist legal und von vielen Paaren geplant genutzt.

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Häufige Fragen

Kann ich die Steuerklasse selbst wechseln?

Ja, einmal pro Kalenderjahr beim Finanzamt via Formular oder ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Steuerklasse III oder IV – was ist am Ende des Jahres besser?

SK III/V bringt monatlich mehr Netto für den III-Partner, aber oft eine Nachzahlung beim Jahresausgleich. IV/IV mit Faktor ist für viele Paare die sauberere Lösung ohne Nachzahlungsrisiko.

Wer bekommt automatisch Steuerklasse II?

Niemand – du musst sie beim Finanzamt beantragen und die Voraussetzungen nachweisen (Kind im Haushalt, kein Zusammenleben mit Partner).

Beeinflusst die Steuerklasse die Jahressteuerschuld?

Nein – die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Abzug. Die tatsächliche Jahressteuerschuld wird in der Steuererklärung berechnet. IV/IV zahlt insgesamt oft ähnlich wie III/V.